Initiative Arberlandviertel Karlshorst

Eine Initiative der Anwohnergemeinschaft für eine familienfreundliche und ökologisch nachhaltige Stadtteilentwicklung

Die BVV Lichtenberg hat dem Einwohnerantrag Rheinpfalzallee in weiten Teilen zugestimmt

Im Mai 2020 hatte die Anwohnerinitiative die ersten 850 Unterschriften beim Bürgermeister eingereicht und Anfang September 2020 war das Quorum mit über 1.300 Unterstützungsunterschiften erreicht worden. In der Sitzung am 29. April 2021 hat nun die BVV dazu beraten und ist der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mehrheitlich gefolgt und hat eine gekürzte Fassung angenommen.

Die Anwohnerinitiative begrüßt es ausdrücklich, dass die Bezirksverordneten den Einwohnerantrag – wenn auch sehr spät – diskutiert und in Teilen angenommen haben. Allerdings ist die vorgenommene Änderung der ursprünglichen Fassung nicht nachvollziehbar. Der für Stadtentwicklung zuständige Ausschuss hat den städtebaulichen Teil des Antrags einfach ohne Begründung gestrichen. Dabei hat die Anwohnerinitiative den Ausschussmitgliedern noch Anfang des Jahres ein Faktenblatt zur Verfügung gestellt, das ausführlich die Hintergründe bzw. Auswirkungen eines völlig überdimensionierten Bauvorhabens in die vorhandene Siedlungsumgebung darstellte. Unklar bleibt auch, warum eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten angestrebt wird, dies aber für die Rheinpfalzallee nicht gelten soll.

In der vom Bürgerverein Karlshorst organisierten Einwohnerversammlung wurden bereits Ende November 2019 die mit dem Bauvorhaben einhergehenden städtebaulichen Probleme und Konsequenzen offengelegt. Damals zeigte sich unmissverständlich mit welcher Kompromisslosigkeit das Vorhaben durchgesetzt werden soll. Das führte schließlich auch zur Idee eines Einwohnerantrags. Mehr als 1300 Bürgerinnen und Bürger von Karlshorst ersuchten die Bezirksverordneten von Lichtenberg mit diesem Antrag, das zentral gelegene Areal gemäß dem BVV-Beschluss von 2017 für die Allgemeinheit zu sichern. Darüber hinaus sollten Wohnungen für Flüchtlinge und andere Bevölkerungsgruppen nur errichtet werden, wenn sie sich baulich in das Wohngebiet einfügen und den dringend benötigten sozialen Einrichtungen nicht entgegenstehen.

Der Einwohnerantrag umfasst also drei Teile, die gleichermaßen von der BVV Lichtenberg berücksichtigt werden sollten:

  1. Abhilfe gegen die mangelnde Versorgungssituation an sozialer Infrastruktur
    Die BVV soll sich an ihren Beschluss vom 19.10.2017 halten! Der Verkauf an private Investoren wurde gestoppt, damit die genannten sozialen Einrichtungen errichtet werden. Das war 2017. Wo ist der Bauantrag für die Schule, für die Kita und für die Jugendfreizeiteinrichtung? Warum wurde das B-Planverfahren 11-160 nicht zügig und ordentlich durchgeführt?
  2. Schaffung von guten Bedingungen für integriertes Wohnen
    Integration kann nur gelingen, wenn verschiedene Bevölkerungsgruppen miteinander arbeiten, leben und wohnen. Anstatt leerstehende MUF 2.0 zu errichten, sollte ein MIX 4.0 mit einer gemischten Wohnnutzung entstehen. Gute Bedingungen für integriertes Wohnen fangen bei der Architektur und Stadtplanung an. Konzepte aus dem letzten Jahrhundert helfen da nicht weiter.
  3. Rücksichtnahme auf die offene Siedlungsbebauung
    Das Bezirksamt hält das Bauvorhaben für nicht zulässig. Es fügt sich nach § 34 BauGB nicht in die Umgebung ein. Auch das Verwaltungsgericht Berlin hat festgestellt, dass das Vorhaben rechtswidrig ist. Auf der Einwohnerversammlung hatten die Anwohner ein Pankower-Modell vorgeschlagen, wonach auf der gleichen Fläche sieben verteilte Wohnhäuser gebaut werden. So wäre auch keine Barriere für den Bau einer Schule im hinterliegenden Teil der Grundstücksfläche (d.h. ein Helikoptergrundstück) entstanden.

Vor dem Einwohnerantrag diskutieren die Bezirksverordneten noch sehr kontrovers einen Antrag der Partei Die Linken und einen Antrag von CDU und SPD zur Rheinpfalzallee (siehe Link unten). Die Diskussion zeigte das Versagen auf verschiedenen politischen Ebenen. Das Anfang 2018 begonnene Bebauungsplanverfahren 11-160 nicht zügig durchzuführen, war der entscheidende Fehler. Der sog. Kompromiss zwischen Senat und Bezirk von 2019, wonach bis 2021 eine Schule errichtet wird, entpuppte sich als Luftnummer. Der Staatssekretär, Daniel Tietze, hatte auf der Einwohnerversammlung allen Anwesenden zugesichert, die Schule wird ebenfalls schnell gebaut. Tatsächlich hat der Bezirksbürgermeister, Michael Grunst, nach eigenem Bekunden erst im Sommer 2020 bei der HOWOGE einen möglichen Schulbau angefragt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind Verlierer dieser Politik! Eltern, die auf einen Schulplatz oder Kitaplatz für Ihre Kinder in Karlshorst Ost gehofft haben, müssen in anderen Stadtteilen auf die Suche gehen. Die Erschließung für und der Bau einer Schule sind durch die Bausünde der HOWOGE noch vollkommen ungeklärt.

Wir unterstützen den angenommen Antrag von CDU und SPD und hoffen auf die Einsicht der Vorhabenträger, den Bau sofort zu stoppen und die Kubatur der Flüchtlingsunterkünfte so zu ändern, dass sie sich in die Umgebung einfügen und eine Erschließung der nun für 2024 geplanten Schule ermöglichen.