Von der Politik getäuscht und vom Gericht im Stich gelassen
Es war ganz großes Kino als sich Ende April SPD, CDU und die Linke auf der BVV-Sitzung gegenseitig Fehler und Missmanagement bei der städtebaulichen Entwicklung des Grundstücks an der Rheinpfalzallee 83 vorwarfen. Genau 20 Monate nach dem die HOWOGE einen Bauantrag gestellt hatte und das Vorhaben und die negativen Konsequenzen für die öffentliche Infrastruktur jedem Bezirkspolitiker bekannt gemacht wurden. Wie so oft in den letzten zwei Jahren hat man den Bürgern von Karlshorst wieder vorgegaukelt, man wolle sich für sie ernsthaft einsetzen und den monströsen Plattenbau von Senat und HOWOGE noch verändern oder gar abwenden. Was ist seitdem passiert? Nichts! Dabei war das mehrstündige Wortgefecht sehr unterhaltsam und instruktiv. Am Ende war es aber eben doch nur Wahlkampf und die Kommunalpolitik hat damit ihr Versagen vollends unter Beweis gestellt. Alle Bürger in Karlshorst sind nun Verlierer! Den sog. Kompromiss von November 2019, wonach bis 2021 eine Grundschule auf dem Gelände errichtet werden sollte, gab es gar nicht. Der Bezirksbürgermeister, Michael Grunst, hat zugegeben, dass er erst im Sommer 2020 mit der HOWOGE zwecks Schulbau Gespräche aufgenommen hat. Auch der Stadtrat, Kevin Hönicke, bekundete, dass er bereits vor dem Runden Tisch Rheinpfalzallee wusste, dass dieser scheitert. Mitgestaltung, Teilhabe, direkte Demokratie – alles nur vorgetäuscht. Anstatt sich für das Gemeinwohl einzusetzen, verfolgen diese Politiker selbst auf Bezirksebene nur ihre Eigeninteressen. Die einzige Beteiligung, die den Bürgern bei politischen Entscheidungen bleibt, ist es, zur Wahl zu gehen.
Anfang Mai hat sich das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg auch mit dem Eilantrag gegen die völlig überdimensionierten Plattenbauten beschäftigt und die Beschwerde der Anwohner zurückgewiesen. Obwohl das Bauvorhaben das gesetzlich zulässige Maß von 50 Metern Länge bei offener Bauweise sehr deutlich überschreitet, so das Gericht, wurde der Bau trotzdem nicht gestoppt. Bei Gesamtbetrachtung führt das Missverhältnis angeblich nicht zur Unzumutbarkeit. Ob das OVG die Abwehrrechte der Nachbarn wirklich sorgfältig geprüft hat, kann jedoch erst im Hauptsacheverfahren und ggf. anschließenden Berufungsverfahren juristisch überprüft werden. Das wird noch Jahre dauern und bis dahin werden die massiven Gebäuderiegel errichtet sein. In dem Beschluss tut das OVG so, als ob die gesamte Fläche also ca. 19.000 qm nur mit den Unterkünften für Geflüchtete bebaut werden, so dass GFZ und GRZ nicht viel größer als bei einem Einfamilienhaus sind. Auch wird aus einem eingeschossigen Wohnhaus auf dem Nachbargrundstück im OVG-Beschluss ein zweigeschossiges gemacht. Darüber hinaus werden Entfernungen zu Nachbargebäuden mal so mal so angegeben, wie es gerade passt, um nicht die Unzumutbarkeit der massiven Bebauung zu belegen. Es gab weder eine Besichtigung vor Ort noch eine Verhandlung. Man kann sich dem Eindruck nicht erwehren, dass das Oberverwaltungsgericht die Baugenehmigung der Senatsverwaltung lediglich durchgewunken hat und die Bürger trotz des erklärtermaßen unzulässigen Baus einfach im Stich lässt.
Allerdings stellt das Gericht auch fest, dass der Bau von Wohnungen, Schulen, Kitas oder Sporthallen auf dieser Fläche nicht vordringlich sind, also nicht die allerhöchste Priorität bei der städtebaulichen Entwicklung dieser Fläche besitzen. Ansonsten hätte Bezirk und Senat den Bebauungsplan 11 -160 durchführen und zur Sicherung des gefassten Planfeststellungsbeschlusses eine Veränderungssperre erlassen müssen. Die Kritik richtet sich an die Untätigkeit derjenigen Politiker, die mit dem BVV-Beschluss von 2017 diese Fläche für die Allgemeinheit sichern wollten. Stattdessen aber vier Jahre nach dem Beschluss den Mangel an Wohnungen, insbesondere an Schul- und Kitaplätzen weiter verschärfen. Sportanlagen und Freizeitmöglichkeiten für die stark wachsende Bevölkerung spielen gar keine Rolle mehr.